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[Eitel] Friedrich (Fritz) von Romrod zu Buttlar bekundet, dass er
von Maximilian [III.], Erzherzog von Österreich, [Hoch]Meister des
Deutschen Ord...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1581-1590
1586 Oktober 30
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gebenn im iahr unnd tagk alls obstehett
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: [Eitel] Friedrich (Fritz) von Romrod zu Buttlar bekundet, dass er von Maximilian [III.], Erzherzog von Österreich, [Hoch]Meister des Deutschen Ordens, kaiserlicher Kommissar und Administrator des Klosters Fulda, eine Urkunde über den Tausch zweier Höfe in Grüsselbach und Buttlar erhalten hat, deren Inhalt im Folgenden inseriert ist. Friedrich von Romrod bestätigt für sich und seine Erben, dass der Tausch auf seine Bitte hin geschehen ist. Er verzichtet dauerhaft auf jegliche Rechte am und Einkünfte vom Hof in Grüsselbach und sagt ihn dem Administrator auf. Er verpflichtet sich, alle in der Urkunde genannten Vereinbarungen über den Hof in Buttlar zu beachten. Siegelankündigung. Nach der Besiegelung übergibt er das Revers dem Administrator Maximilian. Inserierte Urkunde: Maximilian [III.], Erzherzog von Österreich, [Hoch]Meister des Deutschen Ordens, kaiserlicher Kommissar und Administrator des Klosters Fulda, bekundet, dass vor Jahren Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, von Friedrich von Romrod zwei Höfe in Buttlar abgelöst hat. Einen Hof hat Johann (Hanns) Rösser als Lasslehen inne, der andere grenzt dergestalt an die Besitzungen (bewe und felttguetter) Friedrichs von Romrod an, dass es sowohl für ihn als auch für das Kloster nachteilig ist. Er bittet den Administrator, den Hof in Buttlar gegen seinen Eigenhof in Grüsselbach mit Gebäuden, Ställen, Wiesen und anderem Zubehör zu tauschen. Der Administrator stimmt dem Tausch zu. Von dem Hof in Grüsselbach sind Frondienste für das Amt Haselstein zu leisten. Der Hof in Buttlar ist zu einem Viertel zu Frondiensten für das Amt Rockenstuhl verpflichtet. Friedrich von Romrod und seine Erben haben dafür zu sorgen, dass die Inhaber des Hofs diese Frondienste künftig ebenfalls leisten; zudem sind Lehnschaft, Zinse und Handlohn zu entrichten. Der Hof ist dem Gericht in Geisa unterstellt und hat an das Amt Rockenstuhl sechs Maß Jägerhafer zu zahlen. Der Administrator behält sich für sich und das Kloster die Landeshoheit, Vogteirechte, Folge und Steuer, die das Kloster vor dem Tausch am Hof in Buttlar bessen hat, ausdrücklich vor. Ankündigung des Sekretsiegels des Administrators Maximilian. Handlungsort: Fulda. (Geschenn Fuldae Donnerstags denn dreyssigstenn Octobris im funffzehennhundertt sechs unnd achzigstenn iar). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Friedrich von Romrod
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 444, f. 139r-142r
Datierung der Urkunde nach dem neuen Stil.
Jägerhafer bezeichnet wie Jagdablager die Pflicht, dem Jagdherrn und dessen Jägern ein Nachtlager zu bereiten und Essen zu reichen sowie Pferde und Hunde mit Futter zu versorgen, vgl. DRW VI, Sp. 341.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.