Hans Weber von Awrbach [Oberurbach, Kr. Waiblingen], gef. zu Markgröningen wegen Ehebruchs und anderer unsittlicher und strafwürdiger Handlungen, vor Gericht gestellt, peinlich beklagt, lebenslänglich aus Württemberg verwiesen, verurteilt zur Zahlung von 10 fl an Katharina Stecklin, Jacob von Lustnaus Tochter Tochter sowie der Atzung und Gefängniskosten und der Hälfte seines Geldes an seine Ehefrau Margareta, die zu Awrbach aus dem Gotteskasten Geld erhalten hat. schwört U.