Peter Schonleben, Ungelter zu Hersbruck, verkauft an die Testamentierer und Vormünder von Hartmann Werndlein seel., Vikarier der L. Fr. Kapelle zu Nürnberg, nämlich Linhardt Wagner, Frühmesser zu Hersbruck, und Alexius Clauer, Vikarier der L. Fr. Kapelle zu Nürnberg, um 24 rh. fl. ein Ewigzins von 1 fl. rhein. Landeswährung auf seiner Behausung in Altdorf (Angrenzer: Albrecht Kragan, Hanz Smutzer) für einen ewigen Jahrtag des Hartmann Werndlein in der L. Fr. Kapelle. Einräumung des Rechts, im Säumnisfall um Zins und Schäden den Bürgermeister von Altdorf anzugehen. Verpflichtung zur Versteuerung des Zinses bei der Herrschaft und Stadt Altdorf. Vorbehalt der Ablösung des Zinses mit 24 fl. für den jeweiligen Hausbesitzer. - Mitsiegler: Jorg von Strolenfels, Richter zu Hersbruck, Eberhardt Mistelbeck d. J., Propst zu Hersbruck.