1145, König Konrad III. bestätigt die Schenkung, die der Domherr Hartwig der Kirche von Magdeburg gemacht hat, gegen die Verpflichtung derselben, Hartwig bei der Wiedererlangung der Grafschaften Dithmarschen und Nortland zu unterstützen. (Ausf., Perg.; das Siegel des Ausstellers beschädigt) Druck: Hamburgisches Urkundenbuch Bd. 1 Nr. CLXXVII

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Niedersächsisches Landesarchiv
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