Anspruch auf Rücknahme der in den Vorinstanzen verfügten Auslieferung verschiedener Güter (u. a. ein Weingarten in der Weierstraße) zu Honnef (Hzm. Berg, Amt Löwenburg; Rhein-Sieg- Kr.) oder auf Ersatz für die dafür aufgewendeten Instandsetzungskosten in Höhe von 920 Taler, 8 Albus und 9 Heller. Strittig ist, ob die umstrittenen Güter erworben wurden, oder ob es Stock- und Stammgüter sind. Anna (Entgen) Loers war vor ihrer Ehe mit Heinrich Unkelbach bereits zweimal verheiratet. Aus beiden Ehen hatte sie Kinder, die jedoch alle vor ihr starben. Während der beiden ersten Ehen soll sie verschiedene Güter gekauft haben. Da alle Kinder nach den Vätern gestorben sein sollen, ist Anna Loers nach Darstellung des Appellanten die Erbin ihrer Kinder. Er beruft sich auf Kap. 88 der jül.- berg. Landordnung, wonach mütterliche Erb- oder Stockgüter an die Familie zurückfallen sollen. Aus Annas dritter Ehe ging ein Sohn Niclas hervor, der seine Mutter überlebte und damit ihr Erbe sei. Heinrich Unkelbach heiratete nach Annas Tod Maria von Königsfeld. Auch aus dieser Ehe gab es mehrere Kinder, die mit dem Vater zusammen Erben des kinderlos verstorbenen Niclas gewesen seien. Ein Teil der Güter soll dagegen der ersten Frau (Freuchen Cappis) von Peter Lohrer, Annas zweitem Mann, die kinderlos starb, gehört haben. Er sei aber von Heinrich Unkelbach gekauft worden. Noeten war in der Vorinstanz zunächst verurteilt worden, ein umstrittenes Haus in Honnef am Sandweg dem Ehemann der Appellatin gegen Erstattung der für das Objekt aufgewendeten Baukosten zurückzuerstatten, erhielt aber dann einen Räumungsbefehl ohne Gegenleistung innerhalb von 14 Tagen. Der Appellant gibt an, das Haus sei ganz verfallen gewesen und von seinem Schwiegervater „ex fundamentis“ neu errichtet worden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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