Bischof Baldewin von Osnabrück schenkt dem Kloster Gravenhorst das Eigentumsrecht an zwei Höfen in Wallenbrock [vergl. den Hof Meier zu Wallenbrock in Seeste,der im 18. Jahrhundert allerdings im Besitz des v. Ascheberg zu Hange ist. Gravenhorst besaß sonst in Seeste die Höfe Steer und Wulff (vergl. Hunsche, Westerkappeln, 1975, S. 281 ff).] und Seeste. Auf diese hat der Ritter Heinrich von Braken, der sie vom Grafen Otto von Tecklenburg zu Lehen hatte, in dessen Hände Verzicht geleistet. Der Graf hatte sie wiederum vom Bischof zu Lehen und hat sie in dessen Hände aufgelassen. Osnabrück

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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