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Gori Widmann aus Ennabeuren, zu Urach gef., weil er Hans Goppel aus Ennabeuren bei einem Streit auf der Blaubeurer Steige erstochen hatte u. danach geflohen war, deshalb vor dem Uracher Stadtgericht peinlich angeklagt und nach dem Recht des Römischen Reiches zum Tod durch das Schwert verurteilt, jedoch auf Fürsprache einiger Fürstinnen, auf Fürbitte seiner Freundschaft und die dreimalige Bitte eines Mädchens aus Urach, das ihn heiraten wollte, aus Gnade und Barmherzigkeit mit der Auflage von der Todesstrafe freigesprochen, das gen. Mädchen mit Namen Anna, Tochter des Hans Goppel, B. zu Urach, zu ehelichen und ihr dies nicht zu vergessen, ferner sein Leben lang keine Wehr mehr zu tragen, alle Zechen und Gesellschaften zu meiden und für 300 fl Bürgschaft zu leisten, gelobt unter Eid, diesem allem nachzukommen, und schwört U. Er stellt sechs Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle der Übertretung dieser Verschreibung binnen 14 Tagen der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten, andernfalls 300 fl zu bezahlen. -Bürgen (je mit 50 fl): 1) Brosin Widmann 2) der Koßman 3) Christian Widmann 4) Jakob Widmann 5) Hans Stefan, alle aus Ennabeuren 6) Jörg Strom aus Sontheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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