Bischof Heinrich II. von Regensburg bestätigt einen vor ihm in Ror ((1)) geschlossenen Vergleich zwischen den S 2 u. 3, wonach zum ersten gemäß einer in Freising ((2)) am 16. Juni (... dez naehsten tags nach sand Veits tag ... ) getroffenen Einigung der von Sevelt u. weitere (nicht namentlich genannte) Personen aus dem Gefängnis bzw. der von ihnen eingegangenen Bürgschaft entlassen werden sollen, u. künftig von beiden Seiten keine weiteren Gefangenen mehr gemacht werden sollen, bei Androhung der Zerstörung der Burg, in der eine solche Person gefangen gehalten wird, zum anderen der Ersatz für alle diesen Personen entstandenen Schäden gesondert zunächst vor den Viztumen von Niederbayern zwischen dem 9. u. dem 16. Okt. (... von dem montag der naehst chvmt v(e)ber ahtt tag daz ist an sand Gallen tag ...) in Regensburg bzw. von Oberbayern bis zum 19. Okt. (... des naehsten tags nach sand Lucas tag ...) in Aerding ((3)) oder Swaben ((4)) dann vor den S 2 u. 3 bis zum 26. Nov. (... des svntags vor sand Andres tag ...) an der Abens ((5)) verhandelt werden sollen, zum dritten der S 2 die Burg Travsniht ((6)) an die rechtmäßigen Erben zurückerstatten soll u. weder der S 2 noch der S 3 die Burg zukünftig in ihren Besitz bringen sollen, darüber hinaus auch keine der beiden Seiten im Land der anderen Seite Burgen erwerben oder neu bauen soll, zum vierten der S 3 dem S 2 das Kind des Chamer übergibt, das derzeit der Frawenhofer in seiner Gewalt hat, und zum fünften die Vereinbarungen der genannten (am 16. Juni) in Frieising getroffenen Einigung in Kraft bleiben sollen, außer dass der dort als B genannte Erberhart [von Rohrbach], Sohn des Winharts ... von Rorbach, durch Heinrich dem Judman, Hofmeister, ersetzt wird. S 1: A. S 2: Herzog Ludwig II. von Bayern. S 3: Herzog Otto III. von Bayern. A: Regensburg (krfr.St. Regensburg), Bistum/Hochstift: Bischöfe \ Heinrich II. (v. Rottenegg)