Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Werner (Wentz) Crafft bis auf Widerruf in seinen Schirm genommen hat. Er versichert, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, Werner zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen oder seinen Räten genügt. Dafür hat Werner jährlich zu Weihnachten 1 Gulden Schirmgeld an die Kanzlei zu Heidelberg zu geben, wobei der Schirm bei Zahlungsversäumnis aufgehoben sein soll. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute, darunter Landschreiber, Zollschreiber und Keller an, Werner zu schirmen, ihm Förderung in seinen Angelegenheiten entgegenzubringen und bei Bedarf das Geleit sicherzustellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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