Klage gegen die von der Vorinstanz verfügte Restitution von Haus und Herrschaft Rheydt vom Appellanten an die Appellaten und der Besitz des zu Dissen (Kr. Osnabrück) gelegenen Gutes Palsterkamp beziehungsweise seiner Renten und Gefälle. Im Zusammenhang mit der appellatischen Immission in Haus Palsterkamp, mit der die Osnabrücker Regierung beauftragt war, dort wie am RKG Auseinandersetzungen mit den bylandtschen Gläubigern. Die RKG-Appellanten legten gegen die Osnabrücker Regelung RKG- Appellation ein, ebenso gegen ein Düsseldorfer Verfahren, in dem Adrian Joseph von Bylandt nicht als Erbe seiner Vorfahren, sondern aus eigenem Recht Ansprüche auf die Hälfte von Haus Rheydt geltend machte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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