Jörg Sorg, Kaspar Venninger und Bernhard Ulmer, alle B. und Felduntergänger zu Stuttgart, einen Burkhard Stickel namens seiner Schwester Margaretha und Josef Albrecht Schütz als Kläger mit Bechtold Berckh, Konrad Huetmacher und anderen Inhabern der Güter am Kriegsberg als Beklagten in einem Streit um die Ausbesserung und Unterhaltung eines unter dem Weinberg der Klägerin verlaufenden schlechten Weges und entscheiden nach Augenschein, daß der Weg von allen Anliegern, die ihn im Herbst oder mit dem Mist befahren, mit Holz oder Steinen wieder hergerichtet und künftig auf ihre gemeinsame Rechnung unterhalten werden soll. Ferner hat jeder Anstößer vor seinem Grundstück entlang des Weges einen Wasserabfluß zu graben und zu unterhalten.