Revers des Karl Friedrich von Bastheim über das ihm als Bevollmächtigtem der Anna von Thüngen und ihrer Töchter vom Abt des Klosters Fulda Amand [von Buseck] laut dessen im Wortlaut inserierter Urkunde vom selben Tag verliehene Sechstel am Dorf Wüstensachsen. Der verstorbene Ehemann der Anna hat dieses Sechstel von den Gebrüdern von Mansbach gekauft. Beim Tod der Anna bzw. ihrer Töchter ohne Nachkommen darf das Lehen unter bestimmten Bedingungen an ihren Schwager bzw. dessen männliche Nachkommen vererbt werden.

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Staatsarchiv Würzburg
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