Hans Stümp von Owen, wegen Teilnahme an der unter Mißachtung des kaiserlichen gemeinen Landfriedens wie auch der herzoglichen Landesordnung erfolgten tödlichen Verwundung des Bartlin Schmid von Dettingen flüchtig gewesen, später zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte unter der Bedingung wieder freigel., daß er außer der Atzung einen großen Frevel von 15 lb h bezahlt, sich künftig wohl verhalte, alle Zechen und Gesellschaften meide und keine andere Waffe mehr trage als ein abgebrochenes Brotmesser, verspricht, dies alles aufzuführen und zu halten und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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