Hugo, v. G. Gn. der etc. Stifte Werdenn u. Helmstedt Abt bekennt,
daß Er mit vorgehabtem Rechte Seines Propsts u. zugeordneten Conventualen,
nach Beilegung der, zwischen dem Kloster S. Ludgeri u. dem Rathe von
Helmstedt entstandenen Missverständnisse, nunmehr dem Letzteren dieses
Klosters Zehnten im Sehedörffer, Wormstetter u. Baszleber Felde, u. den
sonst um Helmstedt belegenen Feldern (mit Ausnahme jedoch der vom Kloster
bereits vordem als zehntfrei verschriebenen u. der von ihm selbst bisher
bebauten Äcker), derselbe bestehe in Korn, Flachs oder sonstigen zehntbaren
Früchten, auf 9 Jahr a dato für einen jährlichen Pachtpreis von 333
Reichstaler (à 24 Silbergroschen) in guten, ganzen Reichsthalern, u. 2
Stiegen guter, "kleiner" (feiner) flächsener, 6/4 breiter Leinwand, unter
den in der Urkunde angegebenen Bestimmungen verpachtet, u. versprochen habe,
den Rath im Genuß des Zehntens zu schützen, u. nach Ablauf der Pachtzeit,
falls eine neue Verpachtung geschehen würde, dazu vor Anderen zuzulassen,
sofern er eben das, was ein Anderer zu thun erbötig, auch thun wolle. -
Actum uff unserm Kay. Frey. Closter S. Lüdiger vor Helmstadt den 27 Martii
des 1619 Jahr. - (Papier. Mit den untergedruckten Siegeln des Abts u.
Convents, u. den Unterschriften des Abts u. des Propstes Nicolaus
Moltzen.)