Johannes Graf zu Montfort und Rothenfels, Herr zu Argen der Ältere, der das Haus des Hans Lebzelter auf dem Garnmarkt gekauft hat, verpflichtet sich 20 Gulden für Steuer und Besitz gegen Erlass anderer Beschwerden zu bezahlen, von allem Wein, den er auf dem Weinmarkt kauft, die übliche achte Maß zu verungelten, während von jedem ihm selbst gewachsamen oder zu liefernden Eimer nur 5 Schillinge erhoben werden, in Sachen seiner Behausung vor dem Stadtgericht Recht zu nehmen und zu geben, sowie bei Streit mit Bürger innerhalb der Stadt seinen Knecht und Ehehalten zum Gehorsam gegen die Ordnungen der Stadt anzuhalten, nach seinem Abscheiden das Haus innerhalb Jahresfrist an einem Ulmer Bürger verkaufen zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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