Hanns Ströhlin ("Ströwlin"), Bürger zu Böblingen, gefangengesetzt, weil er verbotenerweise fremden Herren Kriegsdienste geleistet hat, verspricht, ohne Erlaubnis des Fürsten dergleichen nicht mehr zu tun, die Atzung und alle Kosten zu bezahlen und schwört Urfehde