Vor dem gräfl. Bentheim-Tecklenburgischen Landrichter Dr. iur. utr. Friedrich Ludolf Winkel treten Katharina Dreiß, Witwe des + Peter Reimann, ihr ältester Sohn Johann Reimann und ihr Schwiegersohn Dietrich Gerking, Wachtmeister, den Halbbrüdern des + Peter (aus dessen Mutter 2. Ehe) Wilhelm und Hermann Reimann sowie Heinrich Niermöller zu Ledde unter Vorbehalt des Vorkaufsrechtes ihr Leibzuchthaus und 3 Gartenstücke ab als Abschlag auf 600 Reichstaler, durch deren Aussetzung an alle seine Geschwister und Halbgeschwister sich Wilhelm Reimann laut Vertrag von 1673 Mai 14 in den Besitz der freien Reimansstätte zu Hohne im Kirchspiel Lengerich gebracht hatte; [Rest fehlt]. Bestätigt durch Graf Johann Adolf v. Bentheim-Tecklenburg.