Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und ihre Erben, verkauft dem Michel Mosbach und seinen Erben das Schloss [Neu-]Wolfstein mit dem darunter liegenden Tal und allem Zubehör, wie es Peter Morschheimer (Peter Morßheim) innegehabt hat, um 2.000 Gulden auf einen Wiederkauf. Die Käufer sollen das Schloss ohne Willen des Ausstellers an niemanden verkaufen und die Besitzungen nicht verweisen lassen. Es folgen Bestimmungen zum Schadensfall durch Brand und bei Einnahme des Schlosses, zur Beholzung, zur Anlage von Rodungen, Hecken und Waldstücken, zum Baugeld von 200 Gulden, zur Öffnung des Schlosses gegenüber dem Pfalzgrafen und zum Verbot der Aufnahme von dessen Feinden, zum Verbot der Fehdeführung aus dem Schloss ohne Zustimmung des Pfalzgrafen sowie zum Rückkauf durch diesen oder seine Erben.