Baltus Maier, seßhaft zu Gültlingen, wegen unflätiger Gotteslästerung und Schmähreden, die er im Wirtshaus des Endris Bertsch zu Gültlingen geäußert hatte, zu Wildberg gef., peinlich angeklagt und nach ordentlichem Verfahren dazu verurteilt, daß ihn der Nachrichter nach verbüßter Turmhaft eine Stunde lang an den Pranger stellen, sodann seine Zunge mit einem Nagel auf einen Stotzen heften, ihn dieselbe ausreißen und schwören lassen solle, das Amt Wildberg nicht zu verlassen und zeitlebens keine Zeche mehr zu besuchen, gelobt eidlich, sich diesen Artikeln zu unterwerfen, und schwört U.