Papst Julius II. bewilligt dem Erzbischof Philipp von Köln, der alten Gewohnheit beim Antritt eines neuen Erzbischofs gemäß, von der Kölnischen Geistlichkeit ein subsidium einzunehmen. d. Rome apud S. Petrum, 3 Kalendas Aprilis.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...