Erzbischof Anselm Kasimir von Mainz verleiht nach dem Tode von Walpurg Braunfels ihres Bruders Sohn Christoph Braunfels des Jüngeren kraft der ihm durch seine Vettern Christoph dem Älteren und Kaspar Braunfels geschehenen Zession folgende Erblehen, die sein gewesener Rentmeister zu Königstein, der + Hieronymus Hoff, namens jener Walpurg Braunfels von dem Aussteller und von seinen vier Vorgängern, den Erzbischöfen Wolfgang, Johann Adam, Johann Schweickardt und Georg Friedrich, und vorher von dem + Grafen Christoph zu Stolberg-Königstein Balthasar Braunfels, der + Schwiegervater des Rentmeisters, wegen der Herrschaft Königstein innehatte. Es folgt das Insert einer Urkunde des Grafen Christoph von Stolberg-Königstein von 1575 Juli 18, worin dieser bekundet, daß sein + Bruder Graf Ludwig dessen Sekretär Johann Günter für dessen Söhne und Töchter eine Behausung im Tal Königstein mit ihrem Begriff und einer Scheuer, die dieser mit Einwilligung des + Grafen Eberhard von Königstein-Eppstein von den Erben des Eberhard Ackermann, Kellners zu Cransberg, gekauft hat und die Eberhards Vater Heinz Ackermann als freier Burgsitz verliehen war, zu Erblehen verliehen hat. Der Graf Christoph verleiht nunmehr jene Behausung, die jetzt auf der Oberseite an die Behausung des + Georg Kopler von Sulwitz und auf der Unterseite an die Behausung des Konrad Schamm grenzt, mit ihrem Zubehör an Scheuern und Ställen und dem Garten hintendran dem Balthasar Braunfels, seinem Rentmeister zu Königstein, zugleich für dessen Kinder Ludwig, Bernhard, Christoffel, Johann und Walpurg, die er mit Wilhelme + Tochter des Hans Günter, erzeugt hat, nachdem sein Schwager und seine Schwägerin Wolfhart und Walpurg, Kinder des + Johann Günter, auf ihren Anteil daran verzichtet haben. Christoph Braunfels der Jüngere leistet den Lehnseid. Siegel des Ausstellers.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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