Abt Heinrich von Werden sowie der ganze Konvent machen bekannt, daß vor ihnen Gerlach, Pleban der Kirche zu Born, erschienen ist und sein Testament in folgender Form gemacht hat. Er vermacht nach seinem und seiner Mutter Helena Tod seine in Dumberg (Duden-) in der Pfarrei Wenigern gelegenen Güter, die er mit eigenen Mitteln gekauft hat, und die dortigen Hörigen mit allem Zubehör dem Kloster und Konvent von Werden. Die Güter und Hörigen zu Bechern [Bechem ?] in der Pfarrei Recklinghausen [Relling- ?], die er ebenfalls mit eigenem Geld gekauft hat, überläßt er seinem Nachfolger. Drei Ohm guten Wein Bonner Maß, die er auf eigene Kosten von Abt und Konvent von Werden erworben hat und die von dem Propst A. von Gräfrath und dem dortigen Konvent zu liefern sind, gehen an die Priesterbruderschaft zu Neviges. Der Konvent von Werden soll im Kloster, sein Nachfolger in der Kirche zu Born jährlich ein besonderes Gedächtnis für ihn, seine Mutter und alle gläubigen Verstorbenen halten. Die Angehörigen der Priesterbruderschaft sollen jährlich bei der Wiederkehr seines Todestages in Born erscheinen, wo dann jeder Priester unter ihnen eine Totenmesse feiern soll. In Gemeinschaft sollen sie Kommendationen und Vigilien begehen. Der Testator behält sich auf Lebenszeit die Nutzung der Güter vor. Er will, daß das Testament nach Kodizillarrecht gültig ist. Abt und Konvent stimmen zu. Es siegeln Abt und Konvent, die Plebane von Kettwig, Friemersheim, Hattingen, Neukirchen und Gerlach selbst. Anwesend waren Johann von Kothusen, Wescel von Vore , die Brüder Johann und Heinrich von Vore, Adolf von Barichoven, Johann von Bure und Philipp von Bardenscheid (-sceyde) als Vasallen und Ministerialen des Klosters sowie die Schöffen von Werden Anton vom Markt (de Foro), Bruno und Andreas Vinitores [Winzer], Arnold und Johann von Wlramen [Kulramen ?], Helmerich, Hermann Richardi, Gerlach von Oye, Heinrich de Tus(c)hen [Fusken ?], Arnold gen. Reme und viele andere gute Leute. - Actum et datum ...