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Hans Bair, Windenmacher, wegen nicht näher bezeichneter Vergehen zu Stuttgart gef., jedoch unter der Bedingung, das Land zu verlassen, freigel., schwört U. und verspricht mit einem Eid, unverzüglich außer Landes zu gehen, sich in einem der drei Länder Meissen, Thüringen oder Sachsen niederzulassen und weder Hz. Ulrich zuzuziehen noch jemals ohne Erlaubnis des Schwäbischen Bundes in das Land Württemberg zurückzukehren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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