Bestrafung derjenigen Bürger zu Apfelstetten, welche statt der Bannmühle zu Hundersingen in der Mühle zu Buttenhausen gemahlen haben, sowie Beschwerde des Müllers Friedrich Häberle von Hundersingen, dass Jakob Manz von Apfelstetten seine Früchte in ausländischen Mühlen abgegeben lasse (Münsingen, Hundersingen, Apfelstetten, Buttenhausen)