Ulrich Augelin, gen. Blawfuss, b. zu Kirchheim, wegen Jagdvergehen zu Kirchheim gef., jedoch unter der Bedingung freigelassen, dass er sich selbst und seine Güter nicht verändert und sich einer weiteren Strafverfolgung jederzeit stellt, verspricht, dies zu halten und schwört U. Im Falle einer Übertretung dieser Verschreibung soll sein gesamtes Hab und Gut an den Herzog fallen. Augelin hatte von Wilderern Wildbret angenommen und diesen in seiner Behausung Unterschlupf gewährt, obwohl ihm und allen anderen jährlich durch das Vogtgericht bei höchster strafe verboten wurde, selbst zu wildern oder diesem Vergehen irgendeine Art Vorschub zu leisten; er hatte zunächst geleugnet, worauf ihm der Profoss das Wildbret mit Gewalt aus der Wohnung genommen hatte.