Papst Pius II. setzt den nach dem Tod Abt Hartungs von den Mönchen des Klosters St. Emmeram als Nachfolger gewählten Konrad Pebenhauser als Abt ein und verleiht ihm die geistlichen und weltlichen Rechte, obwohl die Mönche mit ihrer Wahl das päpstliche Reservationsrecht auf dieses Kloster ignoriert hatten. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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