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Hans Hanneman von Stuttgart, wegen erneuter Mißhandlung seiner Ehefrau und dadurch erfolgten Eidbruchs sowie wegen Bedrohung des Stadtknechts Hans Trötsch zu Stuttgart gef., auf Fürbitte seiner Freunde und Gönner jedoch vom peinlichen Gerichtsverfahren befreit und auf eigenen Vorschlag mit der Ausweisung bestraft, verpflichtet sich, unverzüglich das Land zu verlassen, und schwört U. Er hatte seine Ehefrau auf offener Straße geschlagen, obwohl er vor einem dreiviertel Jahr vor Propst, Dekan und Vogt eidlich zugesagt hatte, seine verletzte Ehefrau nicht mehr zu mißhandeln. Als ihn der Stadtknecht auf seine Verfehlung hin verwarnte, hatte er seine Hellebarde aus dem Hause geholt und war damit in bedrohlicher Absicht vor das Haus des Stadtknechts gelaufen. Beilage: U. des Hans Hanneman wegen obengen. Vergehen Zeugen: Michael Eglinger, Gilg Siglin, Jörg Hyner von der Wyden, Wolf König, Konrad Voiginger, Martin Klingler und Mathis Müller, alle des Rats zu Stuttgart. Diese U. wurde zweimal gleichlautend als Kerbzettel niedergeschrieben, worauf der eine Teil dem Vogt Hans Gaisberg, der andere den obengen. Zeugen gegeben wurde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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