Bischof Leo von Regensburg bestätigt die Erlaubnis des Papstes Clemens IV., kraft derer er alle Erträge, Einkünfte und Rechte der Pfarrkirche von St. Emmeram [St. Rupert] während deren Vakanzen zum Nutzen des Klosters zu verwenden erlaubt, wobei ein angemessener Anteil für den für diese Kirche abgeordneten Vikar aufgehoben werden soll. S=A