Der Offizial des Propsts des St. Guido-Stifts zu Speyer beurkundet, dass im Beisein des Pfarrers Christoph von Ubstadt und des Amtmanns Gilg Gut vor Hans Wytmann, Schultheißen, und genannten Mitgliedern des Gerichts zu Ubstadt, Jost Nolt und seine Ehefrau Katharina dem Pfarrer Jerismus Siegel der St. Georgs-Kirche zu Speyer eine jährliche Gült von 1/2 Gulden aus 10 Gulden Kapitalverschrieben haben.