Friedrich Anton Christoph Kämmerer von Worms, Freiherr von und zu Dalberg, reversiert sich durch den Hessischen Hof- und Kammerrat Johann Hermann Faber dem Erbprinzen und Landgrafen Ludwig zu Hessen (= Darmstadt) über Belehnung gemäß dem eingerückten Lehnbriefe mit den von Hermann von Udenheim und Eberhardt Vetzer von Geispitzheim heimgefallenen Lehnstücken in der Mark Rüdesheim und bei Ehrenfels, sowie mit dem gegen Schwanheim (Schweinheim) eingetauschten Dorf Sommerloch bei Wallhausen. Siegler: Faber.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...