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Weltkrieg 1914 - 1918 und erste Nachkriegsjahre: Kriegsanleihen
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Staatsministerium
Staatsministerium >> V Militär-und Marinewesen, Erster Weltkrieg und Nachkriegszeit
1915 - 1916
Enthält u.a.: Hinterlegung von Kriegsanleihestücken bei Leistung einer Koalitionspflicht Qu. 18 - 20; Anlegung von Mündelgeldern und Stiftungsgeldern in Kriegsanleihe sowie Verwertung von Nachlaßmassen für die Kriegsanleihe Qu. 21, 22, 34, 35, 67; Werbearbeit für Kriegsanleihe (Organisation und Richtlinien) Qu. 40 - 42, 159-163; Werbetätigkeit durch Geistliche ("Wie kann der Pfarrer für die Reichsanleihe agitieren?") Qu. 43; Drucksachen für Aufklärungs- und Werbetätigkeit (Aufrufe, Flugschriften, Merkblätter, Plakate, Muster für Vorträge) Qu. 2, 3, 7a, 9, 10, 26, 49, 51-55, 72, 88, 107, 108, 111-116, 121, 131; Broschüren: "Kriegs- und Wirtschaftsleben, finanzielle Leistungsfähigkeit", Aufsatz von Heinrich Pesch, Abdruck aus dem Augustheft der "Stimmen der Zeit", 1915, 30 S. Qu. 27; "War die zweite englische Kriegsanleihe ein Erfolg?", Sonderabdruck aus Nr. 32/1915 der Zeitschriften "Die Grenzboten", 24 S. Qu. 28; Reichstagsreden von Staatssekretär Dr. Karl Helfferich über Deutschlands Finanzen vom 20.08. und 14.12.1915, 30 und 23 S. Qu. 30, 47
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.