Jörg Siglin (Sigell) aus Feuerbach, wegen Teilnahme am Bauernaufstand landflüchtig gewesen, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten mit der Zusicherung, sich wohl zu verhalten, begnadigt und heimgelassen, erneuert seine Erbhuldigung und schwört U., verspricht, sich künftig als gehorsamer Untertan zu erweisen, gegen die Herrschaft und die Untertanen des Fürstentums weder heimlich noch öffentlich zu handeln oder sich einer Empörung anzuschließen, vielmehr Anschläge, Meuterei oder Praktiken gegen seinen Landesherrn, Statthalter und Regenten oder die Obrigkeit und Ehrbarkeit des Landes, die er erführe, alsbald anzuzeigen, jederzeit der Partei der Ehrbarkeit anzuhängen, alle heimlichen und öffentlichen Zechen, Gesellschaften und Zusammenkünfte zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzugeben und außer einem Brotmesser keine Waffen mehr zu tragen, alles im Übertretungsfalle bei Todesstrafe. - Bürgen mit 400 fl: sein Vater Hans Sigel d. A. aus Feuerbach und sein Bruder Hans Sigel d. J., B. zu Stuttgart.