Anspruch auf den Hof Etgendorf. Eine angeblich unrechtmäßige Teilung der Hinterlassenschaft der Ida von Beinheim, der Mutter des Appellanten, war für ihren Mann Arnold von Hochsteden den Älteren zu Landau zuvor der Anlaß gewesen, um seinem Sohn seinen Rechtsanspruch auf die Erbschaft zu übertragen. Außer von dem Appellaten war ein Teil des Erbes auch von Johann von Laach, einem Sohn des vorher mit Ida von Beinheim verheirateten Konrad von Laach, in Besitz genommen worden. Das RKG erkannte 1607 eine Supplik des Johann von Werden an, der die Akten als Beweismittel für ein amjül.-berg. Hofgericht gegen AdolfVetgen geführtes Berufungsverfahren benötigte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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