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Die Domherren Herman van Buren und Otto Korff geloben dem Dyderike Hughen Schadloshaltung wegen einer Jahresrente von 3 rhein. Gulden, die er Herrn Engelberte Fransoys aus seinem Erbe dat Dijckhus verkauft hat, wobei Herr Hinrich Schunde und Herr Johan Valke und die Aussteller als Bürgen eintraten. Sie versprechen, Dyderike innerhalb eines halben Jahres von den Verpflichtungen aus dem Verkauf zu befreien, da das Kapital von 58 rhein. Gulden zu ihrem Behuf verwandt worden ist. Sie geloben auf Ankündigung an ihrer Wohnung auf dem Domhof zu Münster innerhalb 8 Tagen Einlager in einer Herberge in der Stadt zu beziehen. Die Aussteller siegeln. feria quarta post Palmarum

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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