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Die Stadt Tübingen befreit in dankbarer Anerkennung der Verdienste und Opfer des Klosters Bebenhausen, wodurch ihrem Herrn, dem Grafen Gottfried von Tübingen (Tüwingen), und seinen Kindern Stadt und Burg Tübingen (Tüwingen) erhalten worden, und in Berücksichtigung eines friedlichen und ruhigen Lebens unter ihm und der vielfältigen Vorteile gegenseitiger Liebe und Eintracht für die Stadt und das Kloster, mit Genehmigung des Grafen und seines Sohnes Wilhelm die Bebenhauser Klostergüter und Leute in Tübinger (Tüwinger) Markung von aller Beeinträchtigung und Belastung unter Zusicherung eines ungestörten Besitzes und ungeschmälerter Grenzen der Güter und ruhigen Genusses aller Berechtigungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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