Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht dem Jakob Büchel und seinen Erben den Fronhof genannten Hof zu Willsbach mit zugehörigen Gütern zu Erbe gegen eine jährliche Gült unter folgenden Bestimmungen: Jakob und seine Erben verpflichten sich zur Instandhaltung, Düngung und Wartung; sie dürfen die Güter nicht verkleinern oder beschweren; die Gült beträgt jährlich 10 Malter Roggen, 10 Malter Dinkel, 10 Malter Hafer sowie ein Malter Dinkel oder Hafer, was zu Löwenstein zu entrichten ist; die Güter sind bede- und fronfrei; die Hofmänner dürfen sich nach Bescheid durch den Förster aus den pfalzgräflichen Wäldern mit Brenn- und Bauholz versorgen. Bei Missachtung dieser Regeln fällt der Hof an den Pfalzgrafen zurück. Die zugehörigen Äcker und Wiesen werden unter Angabe von Größe, Flurname und Anrainern sowie ggf. Wegen und Straßen aufgelistet. Unter den Anrainern ist u. a. Hans Brecht, der Schultheiß von Willsbach, genannt. Jakob Büchel tritt die Nachfolge seines Schwiegervaters Georg (Jorg) Herold (+) an, der den Hof zu Erbbestand hatte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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