Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Peter von Diemeringen mit seinen Gütern, namentlich dem Dorf Zehnacker (Zehenacker) und den dortigen armen Leuten, für 10 Jahre in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, ihn und die armen Leute zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Für den Schirm soll Peter dem Pfalzgrafen während der 10 Jahre in dessen Geschäften aufwarten und dienen, wenn ihn der pfalzgräfliche [Unter-]Landvogt oder Zinsmeister [zu Hagenau] dazu auffordert. Der Pfalzgraf erlässt den armen Leuten die 2 Gulden Schirmgeld, die sie jährlich zu Martini [11.11.] zu geben verpflichtet sind, für die Zeit des Dienstes. Peter und die armen Leuten haben dem Pfalzgrafen Treue und Huld gelobt und geschworen.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...