Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Johann Weber aus der Mainzer Diözese, öffentlicher Notar kraft
päpstlicher Autorität, verkündet, dass er bei der Präsentation,
Verlesung, Beschwör...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1571-1580
1573 März 29
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel, Notarszeichen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... anno a nativitate eiusdem millesimo quingentesimo septuagesimo tertio indictione prima pontificatus sanctissimi in Christo Patris ac Domini nostri domini Gregorii papae decimi tertii anno eius primo die vero Dominica Quasimodo que erat vicesima nona mensis Martii infra horam octavam et undecimam antemeridianam ... acta sunt hec Fulde in choro penes summum altare ecclesie sanctorum Salvatoris et Bonifatii ibidem sub anno indictione mense die hora et loco quibus supra ...
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Weber aus der Mainzer Diözese, öffentlicher Notar kraft päpstlicher Autorität, verkündet, dass er bei der Präsentation, Verlesung, Beschwörung, Segnung und Konsekrierung mehrerer päpstlicher Schreiben vor zahlreichen Zeugen anwesend war und alles gesehen und gehört hat. Er fertigt von eigener Hand ein Notariatsinstrument aus, unterschreibt, beglaubigt und besiegelt es in der vorliegenden Form zusammen mit Balthasar [von Dernbach], bestätigtem Abt von Fulda, und [Titular-]Bischof Stephan [Weber] von Misenum, Weihbischof in Mainz, der Abt Balthasar konsekriert hatte. Johann Weber fertigt das Notariatsinstrument vor zahlreichen Zeugen aus, darunter Äbte, Prälaten und Bischöfe. Über die Konsekration wurde bereits 1570 Juni 25 in Rom durch Papst Pius V. bei Sankt Peter eine päpstliche Bleibulle ausgefertigt (...sub dato Rome apud sanctum Petrum anno incarnationis domini millesimo quingentesimo septuagesimo sexto calendarum Iulii...). Diese Bulle wurde durch Stephan Weber, nachdem er diese empfangen hatte, angesehen, bekräftigt, gesegnet und konsekriert. Johann Weber bestätigt den Wortlaut der Bulle, die durch den Konsekrator öffentlich verlesen wird. Abt Balthasar bekräftigt seinerseits mündlich zusammen mit Stephan Weber den Willen der päpstlichen Autroität, der in diesem heiligen Schreiben zum Ausdruck kommt. Sie tun dies über dem heiligen Evangelium, wiederholen zusammen den Wortlaut des Dokuments und beschwören seinen Inhalt. Balthasar gelobt Petrus, der Römischen Kirche, Papst Pius V. und seinen rechtmäßigen Nachfolgern Gehorsam; er will weder mit Rat, Zustimmung oder Tat die Genannten in irgendeiner Form schädigen; er will die Rechte des Papsttums wahren; er wird päpstliche Legaten ehrenvoll empfangen und unterstützen; wenn er Kenntnis von Handlungen gegen den Papst erhält, wird er diesen benachrichtigen; er will alle päpstlichen Gesetze, Entscheidungen, Reservationen, Provisionen und sonstige Verlautbarungen des Papstes mit ganzer Kraft befolgen; er will alle Häretiker, Schismatiker und Rebellen der Kirche nach Möglichkeit verfolgen; Einladungen zu Synoden wird er Folge leisten, wenn er nicht verhindert ist; den Besitz seines Klosters wird er bewahren und nicht verkaufen, verschenken, verpfänden oder als Lehen ausgeben, auch nicht mit Zustimmung des Konvents, es sei denn mit Zustimmung des Papstes. Nachdem er den Eid (sic me Deus adiuvet et hec sancta Dei evangelia) geleistet hat, wird er durch Stephan Weber in seinem Amt bestätigt und konsekriert. Bei der Konsekration dienen neben vielen anderen Personen besonders Hermann genannt von Engel (dicto ab angelo), Abt des Klosters Haina (Hegenens Hassie) und Johann [IV.] Burckhardt, Abt von Münsterschwarzach, als Unterstützer. Handlungsort: Fulda. Siegelankündigung(siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Abt Balthasar
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Weihbischof Stephan Weber, Doktor der Theologie, Vikar des Daniel [Brendel von Homburg], Erzbischof
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Oswald Rithlinger, Propst von Petersberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Magister Adam Mangold, Kantor und Altarist im Kloster Sankt Blasien
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Martin Goebelius, Pfarrer in Sankt Blasien
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Balthasar
Vermerke (Urkunde): Siegler: Bischof Stephan Weber
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.