Bastian Bender, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Rettigheim beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Weigel und seiner Ehefrau Anna über 20 Gulden gegenüber Dekan, Kapitel und Gemeiner Präsenz des Allerheiligen-Stifts zu Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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