Hans Herman, reisiger Knecht aus Gaildorf, zu Stuttgart gef., weil er Jakob Wernlin, den Sohn des + Hans Wernlin zu Stuttgart, ohne Ursache bei Nacht schwer verwundet und sich der Festnahme durch die Stadtknechte mit Waffengewalt widersetzt hatte, jedoch auf seine Bitte des strengen Rechts enthoben und mit der Auflage freigel. , den Hofdienst zu verlassen, bei künftiger Zahlungsfähigkeit seine Gefängniskosten zu bezahlen und sich auf obrigkeitliche Mahnung wieder in Stuttgart zu stellen, verspricht eidlich, dies zu befolgen, und schwört U.