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Kaiser Karl V. verleiht Wolf Schmettrer ein Wappen inklusive Wappenbeschreibung und -illuminierung. S=A
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Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden, BayHStA, Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden 3205
KU Regensburg-St. Emmeram F. 236
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden >> IV. 1501-1600
1547 November 18
Kloster St. Emmeram Regensburg Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: ein an gelb-schwarzen Seidenschnüren anhängendes Siegel; Unterfertigung des Ausstellers unter der Plica
Überlieferung: Ausf.
Sprache: dt.
Ausstellungsort: Augsburg
Vermerke: Kanzleivermerk auf Plica: Ad mandatum caesareae et catholice maiestatis proprium.
Originaldatierung: Geben in unnser unnd des reichs stat Augspurg am achtzehenden tag des monats novembris nach Christi unsers herrn gepurdt funffzehen hundert und im sibenundviertzigisten unnsers kaiserthumbs im achtundzwaintzigisten und unserer reiche im zweiunddreissigist
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1547
Monat: 11
Tag: 18
Äußere Beschreibung: 35x66 cm
Karl V., deutscher König und Kaiser
Schmettrer: Wolf
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.