Peter Schmid zu Esenhausen ("Äsenhausen") bekennt, daß Abt Jodok ("Jos") [Bentelin] von Weingarten ihm, seiner Ehefrau Ann Brecht ("Brächtin") und ihren Kindern auf Lebenszeit Haus, Hofraite und Garten in Esenhausen verliehen hat. Das Haus hatte vorher ¿Els Loherin in Hubers Weise inne. Dazu werden 12 Juchart Ackerland verliehen, die Thomas Lutz gerodet und dem Abt aufgegeben hatte. Diese liegen im öden Assach, im Büchelin, im Braitenloch und am Bergacker. Die Beliehenen müssen Haus und Äcker persönlich in Hubers Weise nutzen und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts schlaizen oder entfremden. Jährlich zu St. Martin bzw. den üblichen Zeiten müssen als Zins und Hubgeld gereicht werden 1 lb d, 6 Hühner, 60 Eier, 2 Fasnachthennen, 3 Scheffel Vesen und 2 Scheffel Hafer. Wenn die Leihebedingungen nicht eingehalten werden oder eine Ungenossamenehe geschlossen wird, fällt das Gut heim. Bei Heimfall müssen Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht.