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Jakob Singer aus Nördlingen, kaiserlicher öffentlicher geschworener Notar zu Tübingen, beurkundet, dass, nachdem Herzog Eberhard [III.] von Württemberg am 03. April 1634 das Schloss Hohenzollern mit Akkord eingenommen und am 05. April seinen Kommissaren und Beamten in Hechingen, Hans Melchior Cariot und Peter Megenhardt, befohlen hatte, unter Hinzuziehung eines Notars sowie einiger Hechinger Bürger als Zeugen ein Inventar aller Mobilien auf Schloss Hohenzollern anzufertigen, die genannte Kommissare ihn am 06. April aufgefordert hätten, am 07. April im Schloss zu Hechingen zu erscheinen und ihm dann den (wörtlich inserierten) Befehl mitgeteilt hätten. Darauf hätten sich am 08. April die genannte deputierten Kommissare mit ihm und den Zeugen, dem Schultheiß Hans Michael Maysing, dem Stadtschreiber Johann Kößler, dem Heiligenpfleger Christoph Traber und dem Burgvogt Michael Gegauff, alle aus Hechingen, auf das Schloss Hohenzollern begeben und das Vorhandene aufgenommen (genaue Angabe aller Wohnräume, der Küche, Schmiede, Mühle, der Kapelle, Sakristei der "Archiv" und Kanzleiräume, des Zeughauses und der Artilleriestellungen; aufgezählt werden u.a. Möbel, Kunstgegenstände, Bilder, Geschirr; Bücher unter Angabe von Format, Anzahl, Fachrichtung und Sprache; Kultgegenstände, Meßgewänder, Reliquien.; Archivalien und Schriftgut der Registratur, getrennt nach Schiebladen und Laden, teils summarisch, teils einzeln aufgezählt: Repertorien, Lager-, Konzept- und Kopialbücher, Rechnungen, Einzelurkunden, Stammbäume, Genealogien; Geschütze nach Standort, Art und Kaliber; Zahl, Aussehen und Zustand einzelner Waffenarten, Rüstungsstücke und Pferdegeschirre. Bei manchen Teilen ist das Datum des Abtransports nach Tübingen unter Kommissar Johann Kaspar Krämer oder die Übernahme durch Graf Philipp Christoph Friedrich von Zollern vermerkt). Manche Türen seien unverschlossen und die angebrachten herzoglichen Siegel abgerissen gewesen. Das Inventar sei im Beisein der genannten Personen von ihm aufgenommen und am 17./27. April vollendet worden. Der Notar versichert, dass er das Inventar selbst aufgezeichnet und Konzept und Reinschrift kollationiert habe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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