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Hans Kissling von Unterhausen, wegen Bruchs einer früheren Verschreibung und Landesflucht der Strafe verfallen, jedoch auf seine Bitte wieder eingelassen, schwört U. und verspricht eidlich, kein Waidwerk mehr zu treiben, Wildfrevel im fürstlichen Wildbann anzuzeigen und eine Bürgschaft über 50 fl aufzurichten. H. Kissling hatte seinen Sohn, der gewildert hatte, und noch andere in seinem Haus beherbergt. Er stellt drei Bürgen, die bei Übertretung dieser Verschreibung ihr Hab und Gut für die gen. Summe unterpfandsweise einsetzen. -Bürgen: 1) Stoffel Mendlin 2) Marx Sauter, beide von Unterhausen 3) Hans Ziegler von Urach.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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