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Johann Graf zu Sayn bekennt: nachdem von seinen Leuten und Untersassen gegen Dechant und Kapitel von St. Cassius zu Bonn Klage erhoben worden, dass diese in ihren Höfen zu Dattenfeld und zu Oberbierenbach eine Zeit lang kein Fohlen (Voelen), keinen Stier (Steyr) und keinen Widder (Veyr), wie dies gewöhnlich gewesen, gehalten hätten, worin auch Rorich von Virneburg, Kanoniker am Dom zu Köln, der den vorgenannten Hof in Pacht gehabt, säumig geworden sein, so habe er, Graf, aus Freundschaft zu den genannten Herren von St. Cassius hierauf und auf alle andern Forderungen bis zu diesem Tage verzichtet.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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