Johann Freiherr von Brehmer, Geh. Regierungsrat und Landschaftsdirektor, auch Oberamtmann und Zunfthauptmann zu Wassertrüdingen und Röckingen, sowie Johann Friedrich Michaelis, Stadt- und Amtsvogt, auch Richter der Handwerkszunft im Oberamt Wassertrüdingen, bekunden, daß der Angehörige des Schuhmacherhandwerks Johann Urban Augustin, Sohn des Wassertrüdinger Bürgers und Rotgerbers Johann Jakob Augustin und dessen Ehefrau Anna Sibylla, ehelicher Geburt und frei von Leibeigenschaft ist. Die Eltern wurden am 3. August 1700 in Wassertrüdingen getraut, der Sohn daselbst am 9. August 1704 geboren und noch am gleichen Tag getauft; als Paten fungierten Johann Anßlin, "gernbürger" und Schmied daselbst, sowie Urban Luchenbühler, Bürger und Maurer daselbst. Der Proband hat bei dem Meister Christoph Meyerlein zu Wassertrüdingen das Schuhmacherhandwerk erlernt; am 14. November 1721 wurde er von seinem Meister im Beisein der damaligen geschworenen Stadtzunftmeister Michael Andreas Wiedemann, Johann Adam Haußleuter, Hans Bernhard Uhlmann und Johann Bircklein auf drei Jahre zur Lehre angenommen, und am 18. September 1724 nach erfolgreich absolvierter Ausbildung in Gegenwart der Stadtzunftmeister Johann Peter Kaußler, Johann Leonhard Uhlmann, Christoph Meyerlein und Johann Jakob Kaußler freigesprochen.