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Kaiser Karl IV. verspricht, falls die Grafen Eberhard II., sein Sohn Ulrich und sein Bruder Ulrich IV. ohne männliche Leibeserben sterben, die böhmischen Lehensfesten Graf Eberhards Tochter zu leihen, wenn deren Gemahl der Herzog v. Lothringen sich für die Lehenspflichten verschreibt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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