Endres Proll, Besitzer der Badestube in Thann, schwört nach der Entlassung aus dem Gefängnis von Wolf von Künßberg (Kindspergs) zu Weiltingen, in das gekommen war, weil er einen Untertanen von Christof von Eyb zu Sommersdorf, Fritz Gaben von Velden (Felden), mit einem Stich tödlich verwundet hatte, Urfehde. A. setzt seinen Sohn Jörg Proll, Bader, und seinen Bruder Stefan Proll von Riedern als B. ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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