Egbrecht Travelman zu Ebbeling, Vormund der hinterlassenen Kinder des verstorbenen Ehepaars Johann Kerckerinck zu Angelmodde und Jutten Travelmans, verkauft ohne Zustimmung des Mitvormunds Barthold Bischopinck zur Getter, der die Siegelung ohne Grund verweigert hat, dem Herrn Johann von Werne, Dechant zu Soest, und Rudolf von Caessem zum Alvinghof als Verwaltern einer Schenkung zu behuf von Jobst von Werne d.J., Sohn zum Raffenberg, für 300 Rtl. eine Rente von 18 Rtl. Das Kapital ist für die Ausstattung der ihm anbefohlenen Pflegetochter Richtmot Kerckerinck, die Hermann Kerckerinck zur Borg geheiratet hat, verwendet worden. Die Rente soll jeweils auf Ostern aus den Gütern der Kinder, nämlich dem Schultenhof Wermelinck und Lütke Wermelinck, Ksp. Nienberge, Bauerschaft Schonebeck, gezahlt werden. Der Verkäufer siegelt. Er unterschreibt mit den Brüdern Johann Kerckerinck und Lubbert Kerckerinck, letzterer Kanoniker zu St. Mauritz. ahm abendt des hochtzeitlichen fest Paschen