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Der Schultheiß und die Bürger zu Ebingen freien der Klause ihr Haus und Hofraite bei St. Martins Kirchhof und einen Garten mit dem Vorbehalt, daß alle andern Güter der Klause wie seither steuer- und dienstbar sein sollen. .
Der Schultheiß und die Bürger zu Ebingen freien der Klause ihr Haus und Hofraite bei St. Martins Kirchhof und einen Garten mit dem Vorbehalt, daß alle andern Güter der Klause wie seither steuer- und dienstbar sein sollen. .